| Zuwanderungsgesetz | Dieser Text beschreibt Zuwanderungsgesetz. Der untere Text beinhaltet die Zuwanderungsgesetz Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Zuwanderungsgesetz Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Zuwanderungsgesetz fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Zuwanderungsgesetz möglichst ausführlich zu halten.
Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Zuwanderungsgesetz Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Zuwanderungsgesetz beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Zuwanderungsgesetz. Fragen zu dem Thema Zuwanderungsgesetz können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.
Zuwanderungsgesetz ArtikelDas Zuwanderungsgesetz ist der Name für ein Gesetz, dass die Einwanderung nach Deutschland (bei gleichzeitiger Vermeidung des letzteren Begriffes) gesetzlich regeln soll. Es wurde am 30. Juli 2004 verabschiedet und tritt zu dem 01. Januar 2005 in Kraft. Relevante Diskussionen und politische Auseinandersetzungen hierzu erfolgten in Deutschland in den Jahren 2001 bis 2004.
Aus der Gesetzgebung ausgeschlossen ist per definitionem die illegale Migration.
Buch-Tipp: Ausländerrecht Die Beschreibung für das Buch " Ausländerrecht" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster. | |
Deutschland war schon stets nicht ca. ein Auswanderungsland (in je nach politischer und wirtschaftlicher Lage unterschiedlicher Zahl wanderten Deutsche aus) sondern auch lange schon ein Einwanderungsland. Die Einwanderung von Ausländern geschah ohne deutliche offizielle Wahrnehmung, sondern wurde direkt von den betroffenen Betrieben geregelt. Dabei handelte es sich großteils um Saisonarbeiter aus Polen, die in der Landwirtschaft beschäftigt wurden.
Die Nicht-Regelung der De-facto-Einwanderung in die 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland wurde in dem Laufe der Zeit durch wiederholts Zielserklärungen verschiedenster Politiker in den Status des politischen Bekenntnisses erhoben: "Wir wollen und können kein Einwanderungsland werden", so Helmut Schmidt in dem Jahre 1979.
Tatsächlich erfolgende Einwanderung wurde daher mit Ad-hoc-Regelungen gesteuert und offiziell nicht als Einwanderung angesehen:
- Der Zuzug der am Ende des Zweiten Weltkriegs vertriebenen Deutschen (etwa 12 Millionen) ist keine Einwanderung, da es sich hier um Deutsche handelt, die aus deutschen Gebieten vertrieben wurden. Zwar wurden auch Deutsche aus damals nicht zu Deutschland gehörenden Gebieten vertrieben (Freie Stadt Danzig, Polen, Litauen, Sowjetunion usw.), aber hier handelte es sich um Menschen, die explizit wegen ihrer deutschen Volkszugehörigkeit vertrieben wurden und die daher eindeutig dem deutschen Kulturkreis verhaftet waren. Etwas anders, aber politisch ähnlich verhält es sich mit den in späteren Jahren nach Deutschland gekommenen Spätaussiedlern, die zwar häufig keine aktuelle Bindung mehr zu dem deutschen Kulturkreis haben, die aber nachdem seit 1871 gültigen Staatsbürgerschaftsrecht als Menschen deutscher Volkszugehörigkeit Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben und deswegen fast ungehindert einwandern können.
- Im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Aufschwung der Bundesrepublik beim Wiederaufbau nachdem Zweiten Weltkrieg wurden ab 1955 Gastarbeiter als zusätzliche Arbeitskräfte in das Land geholt. Dies geschah unter der bis zu Anwerbestopp 1973 erhaltenen Regel mit dem Namen "Rotation", die besagte, dass die Menschen ca. vorübergehend in Deutschland bleiben und spätestens mit Eintritt in die Rente in ihre Heimatländer zurückkehren sollten.
In den 1990er Jahren zeigte sich, dass die bisherigen Regelungen viele Mängel aufwiesen. Insbesondere zwangen sie durch ihren weitgehenden Ausschluss legaler Einwanderungsmöglichkeiten, Menschen auf das wesentliche verbliebene Schlupfloch zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung auszuweichen, das Asylrecht. Um die als groß empfundene Zahl vermeintlicher oder echter so genannter Scheinasylanten abzuwehren, wurde die Praxis des Asylrechts verschärft.
Zusätzlich klagten viele Wirtschaftsunternehmen, insbesondere in wirtschaftlich florierenden Branchen wie der Informationstechnologie, aber auch in Branchen mit sehr niedrigem Lohnniveau wie der Landwirtschaft, dass sie nicht genügend deutsche Arbeitskräfte finden könnten und es kaum legale Möglichkeiten gebe, solche Arbeitskräfte aus dem Ausland anzuwerben. Der stets noch gültige Anwerbestop von 1973 schiebt derartigen Maßnahmen einen legalen Riegel vor.
Um die Mängel der komplizierten Ausländergesetzgebung zu beheben und der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Deutschland de facto seit den 1960er Jahren ein Einwanderungsland mit einem Bevölkerungsanteil von knapp neun % Ausländern geworden ist, wurde Anfang des 21. Jahrhunderts nach langer Diskussion erneut ein Zuwanderungsgesetz vorgelegt.
Buch-Tipp: Gebrauchsanweisung für Schwaben. Für Schwaben und `Nei`gschmeckte einfach nachvollziehbar ! Ich selbst bin Rheinländer, lebe aber schon seit fast 50 Jahren in Schwaben. Ein Urteil über mein geliebtes "Gastland", im ich herzliches Asyl gefunden habe, darf ich mir meines Erachtens durchaus zutrauen: Alles ist stimmig in dieser Gebrauchsanweisung, vor allen aber auch mit der nötigen... |
|
- Am 22. März 2002 wurde das Gesetz dem Bundesrat vorgelegt. Der amtierende Bundesratspräsident Klaus Wowereit erkläte das Gesetz vom Bundesrat für angenommen; aufgrund des genauen Verlaufs der Abstimmung allerdings war hoch umstritten, ob die Mehrheit für das Gesetz verfassungsgemäß zu stande kam. Die CDU/CSU klagte letztlich erfolgreich gegen die Abstimmung vor dem Bundesverfassungsgericht: Die Zustimmung des Bundesrates ist aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik unbedingt nötig, damit dieses Gesetz in Kraft treten kann. Bei der Unterzeichnung des Gesetzes durch Bundespräsident Johannes Rau übt dieser scharfe Kritik an der Vorgehensweise der Parteien.
- Am 18.12 2002 erklärt das Bundesverfassungsgericht auf Antrag CDU/CSU-regierter Bundesländer die Bundesratsabstimmung vom 22. März für ungültig.
- Grund dafür war, dass die beiden Vertreter des Landes Brandenburg – Ministerpräsident Manfred Stolpe und Innenminister Jörg Schönbohm – unterschiedlich abgestimmt hatten. Der amtierende Bundesratsvorsitzende Klaus Wowereit hatte die Stimmen des Landes gemäß der Erklärung des Ministerpräsidenten für das Gesetz gezählt, was das Verfassungsgericht als unzulässig einstufte. Ohne diese vier Stimmen hatte das Gesetz aber keine Mehrheit in der Abstimmung.
- Im Januar 2003 legte die Bundesregierung das Gesetz ohne inhaltliche Veränderung erneut dem Bundestag vor, der es erneut beschloss.
- Ebenfalls in dem Januar erließ die Bundesregierung Verordnungen, um diejenigen Teile des Gesetzes umzusetzen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
- Am 20.06 2003 lehnt der Bundesrat, im aufgrund zwischenzeitlicher Wahlen nun die CDU/CSU-geführten Länder eine deutliche Mehrheit haben, das Gesetz ab.
- Wie in solchen Fällen zwingend vorgeschrieben, wird ein Vermittlungsverfahren in dem gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingeleitet.
- Am 10.10 2003 setzte der Vermittlungsausschuss wegen mangelnder Einigung eine Arbeitsgruppe ein. Diese Arbeitsgruppe tagte am 14. und 28.11 und am 11.12 2003. Am 16.01 2004 tagte die Arbeitsgruppe zu dem letzten Mal.
- Am 26.01 2004 unterstrich Bundeskanzler Gerhard Schröder noch einmal, dass ein modernes Zuwanderungsrecht geschaffen werden müsse.
- Am 1.07 2004 wurde das Gesetz erneut vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat stimmte am 9.07 2004 zu, der Bundespräsident fertigte es am 30.07 2004 aus. Das Gesetz wurde am 5.08 in dem Bundesgesetzblatt (BGBl I S. 1950) verkündet. Es tritt am 1.01 2005 in Kraft.
Buch-Tipp: Hand aufs Herz. für die "Generation Golf" interessant Meine politische Erinnerung beginnt mit der "Abwahl" Helmut Schmidts. Ich wollte diese Persönlichkeit, die man sich heute noch in dieser Art an vielen Stellen wünschen würde, näher kennenlernen.
Dies gelingt vorallem auch zwischen den Zeilen, in einem Gespräch mit jemanden, der mit seinem glaskaren Verstand... |
|
- Klaus Bade: Vom Auswanderungsland zu dem Einwanderungsland? Deutschland 1880 - 1980. Berlin 1983.
- Bernt Engelmann: Du deutsch? Geschichte der Ausländer in unserem Land. München 1984.
- Ulrich Herbert: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge. München 2001.
Buch-Tipp: Kalorien mundgerecht 13. komplett überarbeitete Auflage Für über 2. 800 Lebensmittel bietet dieses kleine spiralgebundene Heftchen alle Angaben zu Hauptnährstoffen, Ballaststoffen und Cholesterin. Der Purin-/ und Salzgehalt wird ebenso erwähnt und auch der Zuckergehalt ist bei ausgewählten Lebensmitteln mit dabei. KALORIEN MUNDGERECHT ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk... |
Weiteres zu dem Artikel Zuwanderungsgesetz | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Branchen, Grundgesetz, Menschen, Tatsache | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Zuwanderungsgesetz' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Zuwanderungsgesetz Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Zuwanderungsgesetz' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Zuwanderungsgesetz' und 'Zuwanderungsgesetz' Definition sehr dankbar.
Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Zuwanderungsgesetz' Beschreibung entsprechen.
|
|
|
· Diese Seite wurde bisher 1.009 mal abgerufen. · Letzte Counteraktualisierung erfolgte am 12.05.2008 um 10:05:44 · Diese Seite wurde zuletzt geändert um 13:50, 10. Sep 2004. · Letzte Portalaktualisierung erfolgte um 08:00:00 GMT, 25.02.2008
|